22. Juli 2013, 18:00 Uhr – Vorläufige Tagesordnung:
Einziger Tagesordnungspunkt ist die Analyse der eingetretenen Situation und der Schäden nach dem verheerenden Hochwasser vom 03. – 07. Juni, welches das Bootshaus schwer geschädigt hat. In gleichem Maße sind die Wege zur Beseitigung der Schäden zu besprechen und zu beschließen.
Begründung:
Nach Rückgang des Wassers und ersten Aufräumarbeiten sind gutachterliche Schadensfeststellungen beauftragt worden. Basierend darauf sind Folgeaktivitäten notwendigerweise zu bewerten. Die einzuschlagende Strategie der Wiederherstellung der vollen Funktionstüchtigkeit des Bootshauses, der hierfür jeweils notwendige finanzielle Aufwand, die organisatorischen Abläufe und alle sonstigen damit zusammenhängenden Fragen müssen durch die Mitgliederversammlung diskutiert und beschlossen werden.
Hierzu laden wir neben der Sektion Kanu und allen anderen Sektionen auch die Naturfreundegruppe Halle ein, die bekanntermaßen ein uneingeschränktes Gastrecht im Bootshaus genießt.
Anmerkungen:
Laut Satzung sind Mitgliederversammlungen mit einer Frist von 4 Wochen einzuberufen – dies trifft für Jahreshauptversammlungen ebenso wie für außerordentlich einberufene Versammlungen zu.
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