EINLADUNG
zur Jahreshauptversammlung für das Jahr 2015
des Böllberger Sportvereins Halle e.V.
Die Jahreshauptversammlung findet (wegen der noch existierenden
Hochwasserschäden im Bootshaus) wieder in den Räumlichkeiten des
KV96 (Böllberger Weg 181a) statt.
Samstag, den 18. März 2017, 10:00 Uhr
Böllberger Sportverein e.V.
Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Jahresverkehrszahlen 2016
- Haushaltsplan 2017 mit Beschlussfassung zu den Beiträgen und
Gebühren für 2017 - Anträge an die Jahreshauptversammlung
- Diskussion und Abstimmung zu den vorherigen
Tagesordnungspunkten - Schlusswort
Hinweise und Anmerkungen
Anträge zur Togesordnung oder an die Jahreshauptversammlung sind mindestens 10 Tage vor der Versommlung schriftlich beim Vorstond einzureichen. Anträge zu Satzungsänderungen bedürfen einer Einreichungsfrist vor der Versammlung von mindestens 3 Wochen. Eilanträge sind zulässig, jedoch nicht zu Satzungsänderungen.
Pfannmöller, 1. Vorsitzender
Leske, 2.Vorsitzende
EINLADUNG zur Jahreshauptversammlung für das Jahr 2017 des Böllberger Sportvereins Halle e.V.
Die Jahreshauptversammlung findet (wegen der noch existierenden Hochwasserschäden im Bootshaus) diesmal im Tennisclubhaus des TC Halle Böllberg 53 e.V. (Böllberger Weg 181a) statt.
Wann? Samstag, den 24.März 2018
Beginn: 10:00 Uhr
Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Jahresverkehrszahlen 2017
- Haushaltsplan 2018 mit Beschlussfassung zu den Beiträgen und Gebühren für 2018
- Anträge an die Jahreshauptversammlung
- Diskussion und Abstimmung zu den vorherigen Tagesordnungspunkten
- Wahl der Wahlkommission für den neuen Vorstand
- Wahl des neuen Vorstandes
- Schlusswort
Hinweise und Anmerkungen
Entsprechend der Satzung sind die Organe des Vereins diesmal im zweijährigen Turnus wieder zu wählen. Entsprechend unserer Satzung haben wir in diesem Jahr die Anstriche a) bis i) des §11. Die ggw. existierende Kandidatenliste ist im Anhang als PDF ersichtlich. Weitere Bewerbungen und Willenserklärungen für Kandidaturen für zu wählende Vereinsämter sind dem Vorstand möglichst bis 10 Tage vor Beginn der JHV zu zuleiten.
Anträge zur Tagesordnung oder an die Jahreshauptversammlung sind 10 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Anträge zu Satzungsänderungen bedürfen einer Einreichungsfrist vor der Versammlung von mindestens 3 Wochen. Eilanträge sind zulässig, jedoch nicht zu Satzungsänderungen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Pfannmöller (1.Vorsitzender) gez. Leske (2.Vorsitzende)