Damit ist Paddeln grundsätzlich wieder erlaubt.
Mit dem Erreichen der 7-Tage-Inzidenz auf einen Wert von < 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wird in der Stadt Halle (Saale) der Sportbetrieb nun wieder entsprechend den aktuellen Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 12.02.2021 ermöglicht.
Die Sportstätten der Stadt Halle (Saale) werden entsprechend § 8 Abs. 1 Nr. 1. der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 9. SARS-CoV-2-EindV vom 15.12.2020, zuletzt geändert am 15.02.2021 für die Ausübung des kontaktfreien Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand unter Einhaltung unseres Hygienekonzeptes freigegeben. Individualsport allein oder zu zweit bedeutet nach Auslegung der Stadt zwei Sportler ohne Trainer oder ein Sportler plus Trainer.
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